Zwei weitere Themen machen Schlagzeilen. Zum einen sind 27 to. mit Antibiotika verseuchte Garnelen
in einem Cuxhavener Betrieb mit weiteren Fischabfällen zu mehr als 1000 to. Fischmehl verarbeitet worden. Während die Belastung im Urprodukt mit 0,1 Mikrogramm/kg knapp über die Nachweisgrenze lag, konnte im Fischmehl das Antibiotikum nicht mehr nachgewiesen werden.
Belastend ist zusätzlich, dass Meldungen über diesen Vorfall nur schleppend auf dem Behördenweg weiter geleitet wurden. So soll alleine der Gang durch das Verbraucherministerium mehr als eine Woche
gedauert haben. Vor knapp einem Jahr wurden aus diesen Gründen in Zusammenhang mit BSE zwei Minister/In ausgewechselt:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist das Schächten von Tieren in Deutschland zulässig. Allerdings ist dazu eine Ausnahmeregelung nötig. In unserem Land müssen
alle Tiere vor dem Schlachten betäubt werden. Das geschieht bei Schlachtrindern in den meisten Fällen durch den Bolzenschuß, der, sachgerecht ausgeführt, nachgewiesenermaßen innerhalb zwei Millisekunden
zum Hirntod führt. Bei Schlachtschweinen wird oft die Elektrobetäubung eingesetzt
Frau Künast sieht das Urteil des Verfassungsgerichtes als wichtige Entscheidung zum Verhältnis von Tierschutz und Religionsfreiheit. Sie sieht in einem fachlich korrekt
durchgeführtem Schächten keinen entscheidenen Widerspruch zum Tierschutz.
Man hat mir einen Diskussionsbeitrag eines Chirurgen zu diesem Thema zugeschickt, der eine andere Meinung vertritt, und den ich untenstehend ausschnittsweise veröffentliche, ohne
den Wahrheitsgahlt beurteilen zu können. Bilden Sie sich Ihre Meinung, aber ich möchte noch darauf hinweisen, dass die folgenden Zeilen etwas schaurig zu lesen sind.......
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