Viele Pestizide haben in unserem Land in den letzten Monaten die “rote Karte” bekommen, dass heißt, die Zulassung wurde entzogen und sie kommen nicht mehr zur Anwendung. Ein begrüßenswerter Vorgang; doch
etliche dieser Chemikalien dürfen in verschiedenen EU Ländern weiter eingesetzt werden und die so behandelten Nahrungsprodukte gelangen anschließend auch auf den deutschen Speiseplan.
So darf seit dem 1. Juli 2001 das bei uns über Jahrzehnte gegen die Kirschfruchtfliege bewährte Mittel Lebaycid
nicht mehr angewendet werden, wohl aber woanders. Ein Ersatzmittel steht noch nicht zur Verfügung, so dass wir uns auf “Fleischeinlagen” (Maden) im Fruchtfleisch der Kirschen aus deutscher Produktion einrichten können. In anderen EU Ländern erfolgt die Bekämpfung mit Pyrethroiden und Dimethoat- bei letzterem mit einer Wartezeit von 8 Tagen. Dieses Präparat führt in unseren Obstplantagen nicht zum Erfolg, da in Deutschland eine
Wartezeit von 21 Tagen vorgeschieben ist.
Die Zulassung für das einzige gegen den Feuerbrand wirkende Mittel Plantomyzin
ruht bis März 2003. Danach verliert es seine Zulassung seitens der EU. Allerdings wurde unserem französischen Nachbarn eine 2-jährige Übergangsfrist eingeräumt.
Wie “großzügig” dagegen deutsche Ämter Rückstände in ausländischen Lebensmitteln erlauben, zeigen folgende Verordnungen:
Am 15. August 2000 hat das Bundesgesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der Zitrusfrüchte mit
Phosmet-Rückständen von bis zu 2 mg je kg Frucht bei uns eingeführt werden dürfen. Einige Experten sehen in diesem Nervengift auch eine mögliche Ursache für BSE. Zwar ist dieses Gift überwiegend
in der Fruchtschale vorhanden; doch bei der Saftgewinnung ist meiner Meinung eine Trennung kaum möglich.
Das Verbraucherministerium hat kürzlich die Grenzwerte für die Rückstände der Pflanzenschutzmittel Wirkstoffe Tetradifon um das 30-fache und Dicloran um das 100-fache angehoben. Diese Stoffe
werden eingesetzt um Importerdbeeren aus südlichen Gefilden für den Transport haltbar zu machen. Ohne die Anhebung der Grenzwerte würden die Früchte keine Kontrolle der Lebensmittelüberwachung
bestehen.
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