Die Ohrmarke besteht beidseitig aus dem Code für den EU Staat (DE für Deutschland) und einer 10-stelligen Identitätsnummer und jedes geborene Kalb ist
innerhalb der ersten Lebenswoche vom Rinderhalter mit zwei identischen Marken in beiden Ohren zu kennzeichnen. Geburt und Kennzeichnung sind an die zentrale Datenbank (ZDB) zu melden und zusätzlich im
Bestandsregister aufzunehmen.
Rinderhalter ist jeder, der (auch nur vorübergehend) mindestens ein Rind hält. Er hat seinem zuständigem Amt die Haltung von Rindern anzuzeigen, und erhält dafür eine Betriebsnummer.
Diese besteht aus den Buchstaben DE und einem 12-stelligen Code, bestehend aus 2(Stellen)=Bundesland, 1=Regierungsbezirk, 2=Landkreis, 3=Gemeinde und 4=Betriebsnummer (wird vom Amt vergeben).
Jeder Rinderhalter erhält auf Antrag je nach Anzahl der auf seinem Betrieb anfallenden Geburten einen registrierten Satz Ohrmarken. Bei der Geburt eines Kalbes hat er mit einer Nummer das Kalb zu
kennzeichnen. Noch nicht verwendete Ohrmarken sind bei einer unangemeldeten Kontrolle vorzulegen.
Für verlorengegangene Ohrmarken am Tier
ist unverzüglich vom Rinderhalter Ersatz zu beantragen. Aufgrund der Einträge in der ZDB wird die Berechtigung für Ersatzmarken geprüft und diese danach an den Tierhalter verschickt
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