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Heinis Homepage- bunt gemixt im Jahre 2005

Checkpunkte Cross Compliance

Cross Compliance Check   (alle Angaben ohne Gewähr)

8,4 Millionen € gewährt das Land Niedersachsen an Zuschüssen für Beratungsgebühren im Zusammenhang mit Cross Compliance. Dabei muss der Landwirt 40%,  mindestens aber 400 € selber tragen. Die Stundensätze der Beratergebühren im hiesigen Raum bewegen sich mit 65 € +MWST auf einem hohen Niveau. Als Pflicht- Grundausstattung kommt noch eine Beratungsmappe für 60 € +MWST dazu.

Sehr viel Geld; doch es gibt Alternativen. So kann man unter www.bauernverbandsh.de eine solche Mappe für deutlich weniger Geld bestellen und bekommt alle wichtigen Schriftstücke zusätzlich auf CD geliefert.

Cross Compliance Checkpunkte   (alle Angaben ohne Gewähr)

Wie schwierig ist ein solcher Vorabcheck für den eigenen Betrieb?
Welche Punkte sind zu beachten, damit bei einer Kontrolle keine Kürzungen erfolgen?

Nachfolgend die wichtigsten Punkte in Kurzform, die sich am offiziellem Lastenheft für 2005 orientieren.

A) Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (Glöz)

  • Erosionsvermeidung- mindestens 40% der Ackerfläche ist zwischen dem 1.12. und dem 15.2. bestellt oder ungepflügt, Beseitigung von Terrassen ist verboten
  • Erhaltung der organischen Substanz und der Bodenstruktur- es werden mindestens 3 Kulturen -ohne Dauerkulturen- mit mindestens je 15% Anteil angebaut (unterschiedliche Getreidearten zählen als unterschiedliche Kulturen)
  • Instandhaltung aus der ldw. Erzeugung genommener Flächen- Aufwuchs jährlich mulchen aber nicht zwischen dem 1.4. und 15.7. (mähen und abfahren zählt auch)
  • Erhaltung von Landschaftselementen- Hecken und Knicks ab 20 m, Baumreihen ab 50 m, Feldgehölze zwischen 50 und 2000 qm, Feuchtgebiete (bis 2000 qm) und Einzelbäume- beides nach Landesrecht geschützt.

B) Dauergrünlanderhaltung ist 2005 wahrscheinlich noch nicht von Bedeutung

C) Grundanforderungen an die Betriebsführung

  • Vogelschutzrichtlinie- Beachtung von gesetzlichem Biotopschutz, naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und der Artenschutzvorschriften.
  • Schutzgebiete- Beachtung der Regelungen für Europäische Vogelschutzgebiete
  • Jagd- und Fangverbote- keine wildlebenden Vögel fangen, verletzen, töten oder stören. Deren Eier nicht beschädigen oder in Besitz nehmen. Keine Jagdverstösse.
  • Schutzgebiete- Einhaltung der Verordnungen z.B. für Landschaftsschutzgebiete
  • Geschützte Pflanzenarten- nicht pflücken, besitzen, vernichten oder beseitigen
  • Ansiedlung nicht heimischer Pflanzenarten in der Natur ist verboten
  • Grundwasserrichtlinie- keine Einleitung wassergefährdender Stoffe in das Grundwasser, z.B. sichere Lagerung von Ölen und Pflanzenschutzmitteln
  • Klärschlammrichtlinie- Beachtung der schon jetzt gültigen Richtlinien, weitere Einzelheiten sind dem Lastenheft zu entnehmen.
  • Nitratrichtlinie- Beachtung der schon jetzt gültigen Richtlinien, wie Ausbringverbot 15.11. bis 15.1; Ausbringmengen Wirtschaftsdünger 170kg N Acker- 210 kg N Grünland; N Gehalt untersuchen oder nach Richtwerten ermitteln u.w.
  • Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Wirtschaftsdüngern in einwandfreiem Zustand, ausreichende Kapazitäten (ist schon seit Jahren vorgeschrieben)
  • Tierkennzeichnung und Registrierung ist schon seit Jahren praxiserprobt. Unterlagen 3 Jahre aufbewahren.

Falls all diese obigen Punkte eingehalten werden, dürfte eine Kontrolle zu keinen Kürzungen führen.
Zu diesem komplexen Thema liefert die 156 Seiten starke Broschüre “Meilensteine der Agrarpolitik” vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wertvolle Infos. Sie können sich eine pdf-Datei unter nachfolgenden Link downloaden (beachten Sie die lange Ladezeit):   

www.verbraucherministerium.de/data/00056BF17FE711C9BCF06521C0A8D816.0.pdf

                    

  Ich wünsche Ihnen schöne Tage. Schauen Sie wieder vorbei!

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