Rheinland-Pfalz wird als erstes Bundesland bei einem BSE-Fall die Kohortenlösung anwenden und nicht den gesamten Tierbestand, sondern nur einzelne Tiere töten.
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin begrüßt ebenso wie die hiesigen Bauern und Winzerverbände diese im Vorfeld einer neuen BSE- Vorsorgeverordnung des Bundes vorgenommene Lösung. Die künftige
BSE-Vorsorgeverordnung sieht eine Kohortenlösung vor, wenn das an BSE erkrankte Tier weniger als 20 Monate in dem betreffenden Bestand
gehalten worden ist. Danach werden in diesem Bestand nur die verdächtigen Tiere gekeult. Außerdem werden alle Rinder gekeult, die in den 12 Monaten vor und nach der Geburt des befallenen Rindes in
dem Bestand geboren worden sind, in dem das befallene Rind geboren wurde. Im
Falle des BSE-Ausbruchs bei einem weiblichen Rind werden zusätzlich alle von diesem befallenen Rind abstammenden Rinder gekeult, die innerhalb der letzten 24 Monate vor Feststellung der BSE geboren worden sind, auf jeden Fall aber das letztgeborene Kalb.
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